Inzest / Blutschande

Blutschande. Beischlaf zwischen engen Verwandten, z. B. Eltern-Kindern, Bruder-Schwester. In Deutschland wird der Inzest nach § 173 StGB mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Inzest geht in aller Regel einher mit Kindesmissbrauch, wobei die Beziehung Vater-Tochter am häufigsten vorkommt (seltener Mutter-Sohn oder Bruder-Schwester). Das Inzest-Tabu gilt weltweit und hatte auch in der Vergangenheit Bestand. Praktisch als einzige Ausnahme war Inzest in den Herrscherhäusern Altägyptens und im Inkareich (dort die Geschwisterehe) nicht tabuisiert.


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