von lat. "castrare" (= entmannen).
Das Zerstören der Keimdrüsen (Eierstöcke, Hoden) durch operatives Entfernen,
durch Röntgenstrahlen oder durch Medikamente ("hormonale Kastration") im Gegensatz zur
Sterilisation. Bei Frauen führt eine Kastration (z.B. zu Heilzwecken) zum unmittelbaren Eintritt in die Wechseljahre
(Erlöschen der Eierstocktätigkeit. Wird ein Mann noch vor der Geschlechtsreife kastriert, kommt es zu Wachstumsstörungen,
Stimmbruch und typisch männliche Behaarung bleiben aus, Libido (sexuelles Verlangen) und
Potenz fehlen. Werden Männer im Erwachsenenalter kastriert, treten die Symptome in geschwächter Form auf.
Im 16.-19. Jahrhundert spielte die Kastration eine besondere Rolle: Frühkastraten hatten eine besonders helle, klangvolle
Stimme, die durch das Ausbleiben des Stimmbruchs erhalten blieb. Haremswächster (Eunuchen) im alten Orient wurden ebenfalls
kastriert. Heute ist die Kastration in einigen Staaten für Sexualstraftäter per richterlicher Anordnung möglich.
In Deutschland erlaubt ein Gesetz von 1969 die (freiwillige) Kastration von Sexualstraftätern unter der Voraussetzung, dass
der Täter damit einverstanden ist. Kastration als Therapie der gestörten Triebhaftigkeit eines Sexualtäters gilt als umstritten.